Sie können Ihr Kind für einzelne Tage oder auch für mehrere Tage vom Unterricht freistellen lassen.
Da in Deutschland Schulpflicht besteht, ist eine Beurlaubung jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel
aus familiären Gründen (zum Beispiel Hochzeit, Todesfall, Teilnahme an wichtigen Feiertagen der jeweiligen Religionsgemeinschaft),
aus medizinischen Gründen (zum Beispiel ein erforderlicher Krankenhausaufenthalt, der ärztlich oder von der Krankenkasse befürwortet wird).
Bitte reichen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten bei der Klassenleitung ein. Bei längeren Zeiträumen entscheidet die Schulleitung.
Im Antrag muss der Grund der Beurlaubung angegeben werden. Die Schule kann Nachweise (z. B. Atteste oder Bestätigungen) verlangen.