Sehbeeinträchtigte Schüler*innen, die eine allgemeine Schule in unserem Schulzuständigkeitsbereich besuchen, können auch in das "Konzept zur Teilnahme" (KzT) aufgenommen werden.
Dieses Angebot betrifft Kinder und Jugendliche,
die durch das AO-SF-Verfahren keinen festgestellten Förderschwerpunkt Sehen haben.
die einen geringeren Beratungs- und Unterstützungsbedarf haben, als er im Gemeinsamen Lernen üblich ist.
Das KzT bietet Beratungsangebote auf Anfrage durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, die betroffenen Schüler*innen selbst sowie die Lehrkräfte von Schüler*innen mit Seheinschränkungen an allgemeinen Schulen.
Mit dem KzT ist auch eine weitergehende Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen möglich, deren Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sehen beendet werden konnte.