Konzept zur Teilhabe

Das "Konzept zur Teilhabe" ermöglicht es Schüler*innen mit Sehbeeinträchtigung ohne festgestellten Förderschwerpunkt Sehen, gemeinsam mit sehenden Mitschüler*innen an allgemeinen Schulen zu lernen und am Schulleben teilzuhaben. Wir beraten alle Beteiligten zu diesem Thema.

Bei geringem Unterstützungsbedarf

Sehbeeinträchtigte Schüler*innen, die eine allgemeine Schule in unserem Schulzuständigkeitsbereich besuchen, können auch in das "Konzept zur Teilnahme" (KzT) aufgenommen werden.

Dieses Angebot betrifft Kinder und Jugendliche,

  • die durch das AO-SF-Verfahren keinen festgestellten Förderschwerpunkt Sehen haben.

  • die einen geringeren Beratungs- und Unterstützungsbedarf haben, als er im Gemeinsamen Lernen üblich ist.

Das KzT bietet Beratungsangebote auf Anfrage durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, die betroffenen Schüler*innen selbst sowie die Lehrkräfte von Schüler*innen mit Seheinschränkungen an allgemeinen Schulen.

Mit dem KzT ist auch eine weitergehende Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen möglich, deren Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sehen beendet werden konnte.

Sie haben Fragen?

Alle Interessierten und Ratsuchenden können sich jederzeit unverbindlich an unsere Beratungsstelle "Gemeinsames Lernen" wenden. Unsere Lehrkräfte für Sonderpädagogik (LfS) beantworten die Fragen per E-Mail oder in einem Telefonat.

Ebenso können Beratungstermine im Schulhaus der LVR-Severin-Schule vereinbart werden. Sollte sich die Frage nur vor Ort (beispielsweise die Einrichtung des Arbeitsplatzes) klären lassen, kommt unsere LfS hierfür in die allgemeine Schule.

Offene Sprechstunde

Unsere Beratungsstelle "Gemeinsames Lernen" bietet telefonisch ebenso eine offene Sprechstunde:
Sie findet immer dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr statt.

Melden Sie sich gerne bei uns!