Wenn Sie Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, dann hat Ihr Kind Anspruch auf das so genannte Bildungspaket.
Mit dem Bildungspaket kann Ihr Kind einen Sportverein besuchen oder ein Instrument im Kurs lernen. Außerdem werden Sie bei den Kosten für das Mittagessen in der OGS, bei Klassenfahrten und Klassenausflügen unterstützt.
Im Bildungspaket sind die folgenden Angebote inbegriffen:
Sport und Freizeit, zum Beispiel Fußballspielen im Verein, die Musikschule besuchen und vieles mehr!
Gemeinsames Mittagessen in der OGS
Zuschuss für persönliche Lernmaterialien (Stifte, Hefte, Schulranzen u.v.m.)
Lernförderung / Nachhilfe
Für manche dieser Angebote werden die Kosten komplett gedeckt. Für andere bekommen Sie eine montaliche oder jährliche Pauschale. Um alle Details und Anträge zu besprechen, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unserer Sozialarbeiterin.