Die Elternpflegschaft ist ein wichtiger Bestandteil unserer Schulgemeinschaft. Sie bildet die Verbindung zwischen Elternhaus und Schule und trägt dazu bei, dass die Zusammenarbeit zum Wohl unserer Schüler*innen gelingt.
In der Elternpflegschaft engagieren sich Eltern oder Erziehungsberechtigte, um die Interessen ihrer Kinder zu vertreten und aktiv am schulischen Leben mitzuwirken.
Die Mitglieder der Elternpflegschaft werden von den Eltern der jeweiligen Klassen gewählt und bilden gemeinsam die Schulpflegschaft. Diese vertritt die Anliegen der Eltern gegenüber der Schulleitung, dem Kollegium und anderen schulischen Gremien.
Ziele der Elternpflegschaft sind unter anderem:
Sie fördert eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulleitung
Sie unterstützt bei schulischen Veranstaltungen, Projekten und Festen
Sie wirkt bei der Gestaltung des Schulalltags und bei weiteren pädagogischen Entwicklungen mit
Sie hilft beim Austausch von Erfahrungen und Informationen rund um den Schulbesuch der Kinder
Starke Zusammenarbeit an der Förderschule
Gerade an einer Förderschule spielt die Elternarbeit eine besondere Rolle. Die enge Kooperation zwischen Eltern und Schule hilft dabei, die individuellen Förderziele der Schüler*innen bestmöglich zu erreichen und sie in ihrer persönlichen und schulischen Entwicklung zu unterstützen.
Die Elternpflegschaft leistet damit einen wertvollen Beitrag zu einer lebendigen, unterstützenden und inklusiven Schulgemeinschaft, in der jedes Kind gesehen, gefördert und gestärkt wird.