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Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis
Menschen - auch Kindern - mit einer Sehbehinderung stehen unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zur Verfügung.
Bei Fragen zu folgenden Themen melden Sie sich gerne bei uns in der Schule.
Blindengeld
Blinde Kinder und Jugendliche haben in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf Blindengeld in Höhe von 440,90 Euro (Stand 01.07.2024):
Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen bewilligt.
Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als zwei Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist.
Beim erstmaligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen "Bl" eingetragen.
Der Antrag auf Blindengeld mit der augenärztlichen Bescheinigung kann z.B. beim LVR eingereicht werden.
Augenfachärztliche Bescheinigung und Antrag auf Blindengeld (lvr.de)
Schwerbehindertenausweis
Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, für Ihr sehbehindertes/blindes Kind einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Neben dem Grad der Behinderung (GdB) werden auf dem Ausweis bestimmte Merkzeichen (Buchstaben) eingetragen, durch die sie Ansprüche auf Leistungen haben.
Beispiele:
Merkzeichen Bl = blind:
- Sie können Blindengeld für Ihr Kind beantragen
- Steuervergünstigungen erhalten
- Parkerleichterungen beantragen
Merkzeichen B = Notwendigkeit einer ständigen Begleitung:
- Unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson (nicht festgelegt auf eine Person) in den meisten öffentlichen Verkehrsmitteln
- oft gibt es in Schwimmbädern, Zoos und Museen ermäßigten oder freien Eintritt für Kinder mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B
Merkzeichen H = hilflos:
- Eltern und Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, einen höheren Steuerpauschbetrag geltend zu machen
Einen Antrag auf Schwerbehinderung können Sie in Köln bei der Stadt beantragen: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00531/index.html
Broschüre
Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es (Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen - bvkm.de; mehrsprachig)