Beratung im Rahmen der Schule ab 6 Jahren
Die Beratungsstelle berät alle Eltern, Erziehungsberechtigte und Schulen von sehgeschädigten Schülerinnen und Schülern.
Unser Beratungsangebot umfasst:
- Eine regelmäßige Telefonsprechstunde (außerhalb der Schulferien) unter 02203/102 68 60
- Die Annahme von Beratungsanfragen auch per Mail unter beratung_gl_sh@ severin.nrw.schule
- Die Beantwortung erster fachlicher Fragen rund ums Sehen
- Informationen über sehgeschädigtenspezifische Hilfsmittel
- Tipps für den Unterricht von sehgeschädigten Schülerinnen und Schülern
- Bei Bedarf Durchführung von Tests zur Überprüfung des Funktionalen Sehens und zur visuellen Wahrnehmung sowie Vermittlung an unsere Diagnostikstelle zur Durchführung des für sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler adaptierten Intelligenztests KABC-II.
- Beratung zum Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (AO-SF) im Förderschwerpunkt Sehen
- Information über unser Unterstützungsangebot im Rahmen des Gemeinsamen Lernens (GL) und des Konzepts zur Teilhabe (KzT)
- Netzwerkarbeit mit anderen Schulen im Förderschwerpunkt Sehen innerhalb der Bezirksregierung Köln
Bei Fragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt auf:
Offene Sprechzeit Dienstags von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Susanne Lochner
Gundula Zabel
Tel. 02203 / 1026860
E-Mail: beratung_gl_sh@ severin.nrw.schule