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Beratung im Rahmen der Frühförderung 0-6 Jahre

Die Beratungsstelle der Frühförderung ist die erste Anlaufstelle der LVR- Severin- Schule für Eltern von Kindern, die eine Sehbeeinträchtigung haben. Das Beratungsangebot ist offen für alle Kinder ab der Geburt bis zum Schuleintritt.

Wöchentlich werden Termine zur Überprüfung des Funktionalen Sehens und zur Neuaufnahme in die Frühförderung angeboten.

Für die Aufnahme in die Frühförderung Sehen ist ein augenärztliches Gutachten notwendig.

Die ersten Diagnosen über das Sehvermögen ihres Kindes, sind für Eltern oft verunsichernd, und es stehen viele Fragen im Raum.

Wir stehen den Eltern mit fachlicher Unterstützung zur Seite, bis die Kolleginnen der Frühförderung die Förderung und Entwicklungsbegleitung der Kinder übernehmen.

Unser Beratungsangebot umfasst:

  • Beantwortung fachlicher Fragen rund ums Sehen und die visuelle Entwicklung
  • Überprüfung des Funktionalen Sehens
  • Tipps für die Förderung des Sehvermögens
  • Informationen über sehgeschädigtenspezifische Hilfsmittel
  • Tipps für die weitere Vernetzung mit Fachdienste
  • Unterstützung der formellen Aufnahme in die Frühförderung Sehen der LVR-Severin-Schule

Bei Fragen nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt auf:
Martina Schmidt
Miriam Reinermann
Tel. 0221 / 31081-110 oder -111
E-Mail: beratung_ff_sh@ severin.nrw.schule